Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unreal Adventures (Powered by Escape Quest AG)
- Leistungsangebot
1.1 Über die Internetseite www.unrealadventures.ch bietet die Escape Quest AG, Staldenhof 2, 6014 Luzern, nachfolgend „Anbieter“ genannt, unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) interessierten Personen (nachfolgend „Spieler“ genannt, wobei damit immer auch Spielerinnen gemeint sind) Spiele an. Diese Spiele werden in auf der Internetseite des Anbieters aufgelisteten Städte durchgeführt. Auf Anfrage und gegen Aufpreis kann der Spielort von den Spielern ausgewählt werden.
1.2 Der Anbieter behält sich jederzeit Änderungen des Leistungsangebots vor, insbesondere die Verfügbarkeit des Leistungsangebots anzupassen oder einzuschränken. Zudem behält sich der Anbieter vor, den Zugriff auf die Internetseite www.unrealadventures.ch für Wartungsarbeiten zu unterbrechen. Hieraus kann der Spieler keine Ansprüche gegen den Anbieter erheben.
1.3 Diese AGB gelten zwischen dem Anbieter und den Spielern und regeln deren vertragliche Beziehungen abschliessend. Der Anbieter behält sich jederzeitige Änderungen dieser AGB vor. Solche Änderungen werden in geeigneter Weise publiziert (zum Beispiel auf der Internetseite www.unrealadventures.ch) und kommuniziert (zum Beispiel per E-Mail). Auf Spielreservationen sind die zum Zeitpunkt der Reservation gültigen AGB anwendbar.
- Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und den Spielern kommt mit einer Buchung des Events per E-Mail oder telefonisch, wie nachfolgend beschrieben, zustande. Bei allen Buchungen bekommt der Kunde eine schriftliche Offerte per E-Mail. Nach dem Retournieren der unterschreibenden Offerte per E-Mail oder per Post gilt die Buchung als verbindlich reserviert.
- Spielregeln
3.1 Der Anbieter nimmt Reservationen auf den auf der Internetseite angegebenen Kommunikationskanälen entgegen; per Telefon oder per E-Mail. Bei der Reservation hat der Spieler korrekte und vollständige Angaben zu seinen Personalien zu machen. Ohne Reservation kann nicht am Spiel teilgenommen werden.
3.2 Die Höhe der Spielentgelte und die Zahlungsmöglichkeiten werden auf jeder Offerte klar dargelegt. Das Spielentgelt ist entweder per TWINT oder per Paypal vor Spielbeginn oder per Rechnung nach dem Event zu entrichten. Alle zusätzlichen Leistungen (z. B. extra Verpflegung, extra Szene, extra Personalisierung usw.) müssen entweder per TWINT oder per Paypal vor Spielbeginn oder per Rechnung nach dem Event bezahlt werden.
3.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, entgegengenommene Reservationen jederzeit wieder aufzuheben. Dadurch kann der Spieler keine Ansprüche gegen den Anbieter erheben. Für alle bestehende Reservationen mit der Vorzahlung ist den Anbieter verpflichten eine volle Rückerstattung gewährzuleisten.
3.4 Den Spielern stehen zwischen 100 und 110 Minuten Spielzeit zur Verfügung. Der Treffpunkt ist 15 Minuten vor Spielbeginn. Erscheinen Spieler oder die Gruppe verspätet, so verringert sich ihre Spielzeit um die Dauer ihrer Verspätung. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann den Anbieter die Startzeit verschieben, um weitere Gruppen nicht warten zu lassen, sowie eine zusätzliche Gebühr, um die zusätzlichen Kosten zu decken, zu verrechnen. Sollte der Veranstalter die zusätzliche Gebühr oder verschobene Startzeit ausschlagen und falls keine alternative Startzeit vom Anbieter angeboten werden kann und dadurch das Event nicht stattfindet, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Rückerstattung.
3.5 Im Verhinderungsfall muss der Veranstalter die Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor dem reservierten Spielbeginn beim Anbieter per E-Mail abmelden.
3.6 Annullierung Richtlinie/Terminverschiebung:
Nach der Unterzeichnung sind bei Annullierung 10 % der Gesamtkosten, gemäss der Offerte, fällig
Im Falle einer Annullierung weniger als 2 Wochen vor dem reservierten Spieltag, sind die Spieler verpflichtet, eine Zahlung in der Höhe von 20 % pro angemeldetem Teilnehmender zu leisten.
Im Falle einer Annullierung weniger als 1 Woche vor dem reservierten Spieltag, sind die Spieler verpflichtet, eine Zahlung in der Höhe von 50 % pro angemeldetem Teilnehmender zu leisten.
Im Falle einer Annullierung weniger als 48 Stunden vor dem reservierten Spielbeginn, sind die Spieler verpflichtet, eine Zahlung in der Höhe von 100 % pro angemeldetem Teilnehmender zu leisten.
3.7 Fälle von höherer Gewalt (Sicherheitsgefährdungen bei sehr schlechten Wetterkonditionen) können berücksichtigt werden.
3.8 Die Teilnehmerliste kann bis zu 24 Stunden vor dem Event angepasst werden. Solche Anpassungen müssen schriftlich auf events@unrealadventures.ch gemeldet werden.
Für Teilnehmende, die am Spieltag nicht erscheinen oder sich in weniger als 24 Stunden vor dem Event abmelden, wird ein voller Betrag verrechnet basierend auf den neuen Mindestangaben, die 24 Stunden vor dem Spiel bestätigt wurden.
Falls die Anzahl der Teilnehmenden die Minimalanzahl der Teilnehmenden in die unterschriebene Offerte unterschreitet, wird der Betrag für die Minimalanzahl gemäss der Offerte verrechnet.
3.9 Jedes Spiel beinhaltet eine individuelle Personalisierung für die Gruppe. Solche Personalisierungen werden gemäss dem Dokument “Persönliche Informationen” beim Anbieter integriert. Dieses Dokument muss spätestens 1 Woche vor dem reservierten Spieltag per E-Mail beim Anbieter eingehen. Diese Frist besteht um bei Bedarf noch Nachfragen vornehmen zu können und die Schauspieler/innen entsprechend vorzubereiten. Bei einer zu kurzfristigen Zusendung der Informationen kann es zu deutlichen Qualitätseinbussen kommen und somit ist ein reibungsloser Ablauf nicht mehr garantiert. Bei einer Zustellung des Dokuments 5 Tage oder weniger vor dem reservierten Spieltag garantiert der Anbieter nicht, dass die Personalisierung stattfinden kann.
- Rechte und Pflichten des Anbieters, Verantwortlichkeiten
4.1 Der Anbieter ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften verantwortlich. Der Anbieter erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die angebotenen Events durchzuführen. Er trägt insbesondere dazu Sorge, dass durch die Events keine Rechte Dritter oder sonstige (zum Beispiel Urheber-, Marken-, Patent- und Persönlichkeitsrechte, Rechte wettbewerbsrechtlicher Natur etc.) sowie die guten Sitten verletzt werden.
4.2 Der Anbieter hat das Recht, vor oder während des Events einen oder mehrere Teilnehmenden nicht zum Spiel zuzulassen bzw. vom Spiel auszuschliessen, falls:
– Keine Reservation gemacht worden ist;
– Spielregeln verletzt werden;
– Anweisungen des Personals des Anbieters nicht Folge geleistet wurden;
– Requisiten beschädigt oder entwendet wurden;
– Schauspielern und/oder Requisiten, die während des Spiels verwendet werden fotografiert oder auf Video aufgenommen wurden
– Respektloses Verhalten gegenüber den Schauspielern und/oder jeglicher physischer Kontakt mit Schauspielern/ den Mitarbeitern von Escape Quest AG gezeigt wurde;
– das Verhalten eines Spielers die Belästigung eines oder mehrerer
anderer Spieler zur Folge hat;
– das Spielentgelt nicht vor Spielbeginn vollumfänglich beglichen wurde (bei Zahlungsarten: TWINT und Paypal)/ keine vollständigen Angaben für die Rechnung bekannt sind;
– die öffentliche Ordnung gestört oder die guten Sitten gefährdet wurden;
– ein Spieler stark alkoholisiert ist, sich unangemessen oder aggressiv verhält;
– ein Spieler auf der „schwarzen Liste“ des Anbieters steht;
– andere, in der Schweiz geltende, Rechtsvorschriften verletzt wurden.
4.3 Der Anbieter muss für die Nichtzulassung oder den Ausschluss vom Spiel keine Gründe angeben. Hieraus kann der Spieler keine Ansprüche gegen den Anbieter erheben. Insbesondere steht dem Spieler kein Anspruch auf gesamthafte oder teilweise Rückerstattung des Spielentgelts zu.
4.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Fotos und Videos während des Events aufzunehmen. Solche Fotos und/oder Videos können für Marketingzwecke sowie auf der Website verwendet werden. Fotos und/oder Videomaterial werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Bei der Erscheinung zum Event akzeptiert jeder Spieler diese Regel und stimmt zu, vom Escape Quest AG Team sowie von Partnern auf solchen Fotos und Videomaterialien aufgezeichnet zu werden.
- Rechte und Pflichten der Spieler, Verantwortlichkeiten
5.1 Für sämtliche am Eventort und in der Umgebung verursachten Schäden haften die Spieler solidarisch. Fehlen nach dem Event Requisiten, die während der Show an die Gruppe ausgehändigt wurden, haben die Spieler den Anbieter dafür gemäss dessen Preisliste zu entschädigen. Die Spieler haften für diese Entschädigung solidarisch. Sie können die Preisliste jederzeit einsehen.
5.2 Die Teilnehmenden haben den Eventort sowie die sich darin befindlichen Objekte mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Allfällige Schäden sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.
5.3 Für das Deponieren von persönlichen Gegenständen am Veranstaltungsort besteht keine vorgesehene Option.
5.4 Es ist ausdrücklich verboten:
– während den Shows Drogen zu konsumieren;
– Sperrige, explosive, giftige oder
entzündliche Güter mitzubringen.
5.5 Ganz generell sind die Teilnehmenden verpflichtet, sämtlichen Anweisungen des Anbieters bzw. dessen Personals jederzeit Folge zu leisten.
- Haftung des Anbieters
6.1 Die Teilnehmenden nehmen an dem Event grundsätzlich auf eigene Gefahr teil.
6.2 Jegliche vertragliche oder ausservertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Anbieters im Zusammenhang mit der Teilnahme an den angebotenen Events oder dem diesbezüglichen Reservationsverfahren wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf die Höhe des Spielentgelts begrenzt.
6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung von Leib oder Leben.
6.4 Wegbedungen ist ferner jegliche Haftung für indirekte, mittelbare Gefahr und deren Folgeschäden.
- Datenspeicherung und Datenschutz
7.1 Die Daten, welche bei der Teilnahme an den angebotenen Events sowie bei der Reservation anfallen, werden von dem externen Partner GetSpace (www.getspace.eu) gehostet. Beim Besuch auf der Internetseite www.unseenfuture.ch registriert (sogenanntes „Tracking“) der Webserver automatisch Einzelheiten zum Besuch (zum Beispiel die IP-Adresse, die Website von welcher aus auf die Internetseite www.unseenfuture.ch zugegriffen wird und die Internetseite www.unrealadventures.ch, die gerade besucht wird, einschliesslich Datum und Dauer des Besuches). Tracking Daten dienen der Optimierung des Angebotes auf der Internetseite www.unseenfuture.ch und geben Auskunft über das Surfverhalten von Benutzern. Sie lassen jedoch keinen direkten Rückschluss auf die Identität des Benutzers zu. Durch die Benutzung der Internetseite www.unrealadventures.ch erklärt sich der Benutzer mit der Verwendung von Cookies für die genannten Zwecke einverstanden. Der Benutzer kann sich jederzeit gegen die Verwendung von Cookies entscheiden, indem er die Cookies löscht, die von der Internetseite www.unseenfuture.ch gesetzt wurden. Dies ist über die Einstellungen im Internet-Browser und das Löschen aller Cookies möglich. Sofern personenbezogene Daten (zum Beispiel Name, Geschlecht, Anschrift, E-Mail, Telefon oder Telefaxnummer) mittels eines Fragebogens oder auf eine andere Weise über die Internetseite www.unseenfuture.ch zur Verfügung gestellt werden, kann der Anbieter diese Daten für folgende Zwecke nutzen:
– zur Kunden- und Benutzeradministration des Anbieters;
– zu Marketingzwecken und um den Benutzer über die Dienstleistungen
und Produkte des Anbieters zu informieren;
– zur technischen Verwaltung und Weiterentwicklung der Internetseite
www.unrealadventures.ch sowie anderer Internetseiten, die vom Anbieter betreiben werden;
– zur Erhebung und Sammlung von statistischen Werten im
Zusammenhang mit den angebotenen Events.
7.2 Durch das Zurverfügungstellen der personenbezogenen Daten erklärt sich der Benutzer mit der Nutzung derselben für die oben genannten Zwecke einverstanden. Die personenbezogenen Daten des Benutzers werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und den Spielern unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
8.2 Erfüllungsort, Betreibungsort für Spieler mit ausländischem Wohnsitz sowie – vorbehältlich anderweitiger Gerichtsstandbestimmungen – ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter hat indessen das Recht, Spieler bei jedem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht (zum Beispiel am Wohnsitz eines Spielers) oder Betreibungsort zu belangen.